Teilnehmererklärung zum Greifswalder Drachenbootfest

Wettkampf

Alle Teilnehmer verpflichten sich, in sportlich fairen Wettkämpfen die Sieger und Siegerinnen zu ermitteln.

Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs ist den Anweisungen des Organisationspersonals (Rennleiter, Zielgericht, Marshalling, Sprecher) der HSG Uni Greifswald e. V. uneingeschränkt Folge zu leisten.

Der Rennmodus wird durch die HSG Uni Greifswald e.V. festgelegt. Bei unvorhergesehenen Ereignissen obliegt die Entscheidung des Renneinlaufs dem Rennleiter und dem Zielgericht. Ein Protest zum Rennverlauf muss bis spätestens 10 Minuten nach Zieleinlauf beim Rennleiter vorgelegt werden. Über den Protest wird unwiderruflich durch den Rennleiter, das Zielgericht und die betroffenen Teams entschieden.

Parken

Das Parken ist in der Hafenstraße (ab Küchenstudio bis Kanu-Center) sowie in der Kleinen Hafenstraße nicht gestattet. Auf Parkmöglichkeiten wird im Ausschreiben verwiesen.

Fahrräder sind auf dem ausgewiesenen Stellplatz abzustellen, nicht auf dem Gelände des Kanu-Centers.

Fahrräder, welche nicht am ausgewiesenen Platz angeschlossen sind, werden nach einmaligem Aufruf entfernt und auf das Vereinsgelände verbracht.

Grillen & Auflagen der Feuerwehr

es besteht absolutes Grillverbot auf dem Regattagelände und in der kleinen Hafenstraße,

auf der Pavillonstellfläche ist alle 40m eine 5 m breite Brandschutzfläche freizuhalten. Diese Flächen sind rot markiert.

Fotoaufnahmen

Während der Regatta werden Fotoaufnahmen durch einen professionellen Fotografen erstellt. Diese werden für die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit des Vereins und zur Erstellung der Urkunden genutzt.

Die Teilnehmer sind mit der Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen einverstanden und treten die Sende- und Veröffentlichungsrechte an diesen an den Veranstalter ab.

Haftungsausschluss

Alle Teilnehmer der Veranstaltung nehmen auf eigene Verantwortung teil. Die Veranstalter, die freiwilligen Helfer sowie die Offiziellen sind von jeglicher Haftung befreit. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für

  • die Gesundheit der Teilnehmer
  • Sachschäden an oder Verlust von Gegenständen im Allgemeinen
  • Sachschäden an oder Verlust von Pavillons im Speziellen.

Teilnahmebedingungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, berauschte Sportler oder Sportlerinnen (Alkohol, etc.), die nach Einschätzung des Veranstalters nicht mehr fähig sind, den Sport ordnungsgemäß auszuführen sowie eine Gefahr für sich und andere Personen darstellen, von der Regatta mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung bestätigt jedes Mitglied der teilnehmenden Teams, dass es in der Lage ist, 100m in seiner Rennkleidung zu schwimmen.